Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Steuerpflicht von Personen-Risikoversicherungen

Steuerpflicht von Personen-Risikoversicherungen

Rankweil Ab 1.1.2026 kommt es zu einer gesetzlichen Klarstellung bei der Besteuerung von Renten aus Personen-Risikoversicherungen (z. B. Unfall-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen). Solche Renten gelten grundsätzlich als Kaufpreisrenten. Steuerpflicht entsteht daher

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