Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Steuerpflicht von Personen-Risikoversicherungen

Rankweil Ab 1.1.2026 kommt es zu einer gesetzlichen Klarstellung bei der Besteuerung von Renten aus Personen-Risikoversicherungen (z. B. Unfall-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen). Solche Renten gelten grundsätzlich als Kaufpreisrenten. Steuerpflicht entsteht daher