Gegen Textil-Vernichtung

Große Mode-Firmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittlere Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten, so die EU-Kommission. Ausnahmen gibt es etwa für beschädigte Waren.

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