Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Sonderregelung für Grenzgänger nach Deutschland

Rankweil Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland findet sich eine Sonderregelung für die steuerliche Behandlung von Grenzgänger. Bei Grenzgängern verbleibt das Besteuerungsrecht der Arbeitnehmerbezüge beim Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat), wenn sich sowohl der Hauptwohnsitz des Grenzgän