Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Tipps für Unternehmer zum Jahresende

Rankweil Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer:
Spenden. Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen sind steuerlich absetzbar. Sie können bis max. 10 Prozent des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres abgesetzt werden, wenn sie