Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Jahresende: Tipps für Unternehmer

Gewinnfreibetrag.Natürliche Personen können einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 15% des Gewinnes in Anspruch nehmen (max. 46.400 pro Jahr). Der Grundfreibetrag (max. 4.950) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinaus gehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaf