Kaum mehr Zuverdienst für Arbeitslose
Ab 2026 sind nur vier Gruppen von neuer Regelung ausgenommen.
Wien Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur mehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Heuer können sie noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche zu