Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Rankweil Um die Konjunktur zu stärken und die Investitionen anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) angekündigt. Der IFB kann zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und vermindert den zu versteuernden Gewinn. Ab 1. No

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.