Amazon: Unzulässige Klauseln

Wien Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Amazon EU S.à.r.l. wegen Punkten in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Dabei ging es den Verbraucherschützern zufolge in erster Linie um Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht

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