Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

„­Wirtschaftliches Eigentümer-­Registergesetz“

Rankweil Durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) müssen die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften (z.B. Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereine udgl.) in das Eigentümerregister eingetragen und offengelegt werden. Durch diese Offenlegung sollen Geldwäsche und Ter

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