Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Steuertipp zum Finanzstrafrecht

Rankweil Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurde im Finanzstrafgesetz eine neue Finanzordnungswidrigkeit eingeführt. Die (bisher straflosen) Vorbereitungshandlungen wie beispielsweise die Verwendung von verfälschten, falschen oder unrichtigen Belegen wurden nunmehr unter Strafe gestellt.