Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Vorsteuererstattung aus Drittländern

Rankweil Österreichische Unternehmer, die im Jahr 2024 Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können bis Ende Juni 2025 eine Rückerstattung der im Ausland (Drittland) angefallenen Vorsteuern beantragen. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Eur

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