Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Übernommene Pflegekosten

Rankweil Das Bundesfinanzgericht hält in einem Urteil vom März 2025 fest, dass übernommene Pflegekosten nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn die finanzielle Verantwortung für die Pflege nicht mitverursacht wurde. Dieser Sachverhalt wurde vom Gericht b