Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Finanzstrafrecht 2025

Rankweil Im Zuge der Betrugsbekämpfung wurde ein neuer Tatbestand im Finanzstrafrecht normiert, der eine finanzstrafrechtliche Sanktionslücke im Zusammenhang mit verfälschten, falschen und unrichtigen Belegen, insbesondere Schein- und Deckungsrechnungen schließen soll. Der neue § 51b FinStrG so

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