Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Erhaltungs- und Reparaturkosten

Rankweil Eigentümer/innen von Eigentumswohnungen müssen zur Vorsorge für künftige Erhaltungs- und Reparaturkosten eine sogenannte Instandhaltungsrücklage bilden. Aus steuerlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass die in die Instandhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen nicht sofort als Werbungs