Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Erhaltungs- und Reparaturkosten

Rankweil Eigentümer/innen von Eigentumswohnungen müssen zur Vorsorge für künftige Erhaltungs- und Reparaturkosten eine sogenannte Instandhaltungsrücklage bilden. Aus steuerlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass die in die Instandhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen nicht sofort als Werbungs

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