Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Steuertipps zum Jahresende

Rankweil Wenn neben regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie z.B. Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen etc.) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölfmal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahr