Kommentar

Martin Ohneberg

Sperrstunde

Kein Bundesland ist konservativer als Vorarlberg, wenn es um Sperrstundenregelungen geht. Gastgewerbebetriebe müssen spätestens um 1 Uhr schließen, Bars und Clubs um 2 Uhr. Möchte man länger offen haben, muss dafür alle drei Monate um eine neue Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde angesucht werden.

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