Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Änderungen bei der Altersteilzeit

Rankweil Mit 1. 1. 2024 ist es bei der Altersteilzeit zu einigen wesentlichen Änderungen gekommen. Um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen in den letzten 25 Jahren vor Antritt 15 Jahre einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung vorliegen. Bei der Altersteilzeit sind