Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Update Finanzstrafrecht

Rankweil Seit Mitte letzten Jahres wurde die Verlängerung der Verjährungsfrist für besonders schwere Delikte gesetzlich von fünf auf zehn Jahre verankert. Besonders schwere Delikte sind der Abgabenbetrug mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von über 500.000 Euro oder der grenzüberschreitende