Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Meldefrist ­29. Februar

Rankweil Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen bis Ende Februar 2024 bestimmte Zahlungen (welche im Jahr 2023 getätigt wurden) elektronisch an die zuständigen Behörden melden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austri

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