Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Verjährung von Urlaubsansprüchen

Rankweil In Österreich beträgt der Urlaubsanspruch in der Regel fünf Wochen (bzw. sechs Wochen nach 25 Dienstjahren). Er verjährt binnen zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres in dem der Urlaub entstanden ist. Offene Urlaubsansprüche können solange in das nächste Urlaubsjahr mitgenommen werden,