Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Ferienjobs

Rankweil Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres können in Bezug auf den Anspruch auf Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag das ganze Jahr über beliebig viel verdienen. Für Kinder ab 19 Jahren sollte das steuerpflichtige Einkommen des Kindes den Betrag von 15.000 Euro pro Jahr nich

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