Strengere Vermittlung
Das AMS wird Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst rascher in Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze vermitteln. Sie sollen sich im eigenen Betrieb darum bemühen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ oder „unplausible Reaktionen“ zeigt, dem droht die Streichung des Arbeitslosengeldes.