Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Tipps zum Jahresende (Teil 2)

Rankweil Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten ein paar Hinweise für Unternehmer.

Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen (z.B. Forschungseinrichtungen, mildtätige Zwecke) sind bis maximal 10% des laufenden Gewinnes steuerlich absetzbar. Damit sie im Jahr 2022 abges

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