Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Tipps zum Jahresende (Teil 2)
Rankweil Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten ein paar Hinweise für Unternehmer.
Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen (z.B. Forschungseinrichtungen, mildtätige Zwecke) sind bis maximal 10% des laufenden Gewinnes steuerlich absetzbar. Damit sie im Jahr 2022 abges