wirtschaft aktuell

Ampel auf Rot für Aktionäre - sie haben keinen Schadensersatzanspruch. DPA
Keine Ansprüche
München Die Aktionäre des Zahlungsdienstleisters Wirecard gehen bei der Insolvenz nach einem Urteil des Landgerichts München I leer aus. Sie gelten nicht als Gläubiger und könnten ihre Schadenersatzansprüche deshalb grundsätzlich nicht als Forderung geltend machen.