Mehr Rechte für Reisende bei Flügen über die EU-Grenzen

Luxemburg Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Air

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