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Prozent Kapitalertragssteuer (KESt) fällt seit 1. März in Österreich auf Kryptowährungen an. Somit werden Bitcoin und Co nun wie Aktien behandelt. Die neue Besteuerung wird rückwirkend auch auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet.

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