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Millionen Euro betrug die „unbeabsichtigte Überzahlung“ an Kurzarbeitshilfen zwischen März 2020 und März 2021. Laut Rechnungshof sei zu Beginn ein nicht geeignetes Berechnungsmodell angewandt worden. Das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmen angefordert. Vor-Ort-Kontrollen gab es keine

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