Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Kryptowährungen
Rankweil Ab 1.März 2022 werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen um die Kryptowährungen erweitert. Damit ist wie bei allen Einkünften aus Kapitalvermögen zu unterscheiden, ob die Einkünfte aus Früchten stammen (inklusive Staking, Bounties, Airdrops und Hardfork) oder aus realisierten Wertsteigerunge