Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Meldefrist 28. Februar
Rankweil Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen bis Ende Februar 2022 bestimmte Zahlungen (welche im Jahr 2021 getätigt wurden) elektronisch an die zuständigen Behörden melden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria).
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