Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Letzte Steuerinfos zum Jahresende

Rankweil Die sogenannten Topf-Sonderausgaben (dazu zählen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) können 2021 nicht mehr abgesetzt werden. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pe

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