Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Letzte Steuerinfos zum Jahresende
Rankweil Die sogenannten Topf-Sonderausgaben (dazu zählen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) können 2021 nicht mehr abgesetzt werden. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pe