Betriebe dürfen 3-G-Status verlangen
Wien Die Sozialpartner und die IV haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Arbeitgeber dürfen einen Nachweis zum 3-G-Status der Beschäftigten verlangen. Firmen, die einen 3-G-Nachweis verlangen, dürfen aber keine Maskenpflicht verhängen. Arbeitnehmer, die im Job eine Coronaschutz