Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Erstattung nach Epidemiegesetz und Sonderzahlungen
Rankweil Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurde jetzt bestätigt, dass anteilige Sonderzahlungen unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt erstattungsfähig sind. Von der Vergütung ausgeschlossen sind lediglich jene Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer auch unabhängig vom Epid