Nur noch drei Jahre am Minimum leben

Nur noch drei Jahre und keine Mindestquote. AKV Europa sieht die Reform kritisch.
Ab 17. Juli gilt die neue Insolvenzordnung.
Schwarzach In einem Konkursverfahren wird alles über dem Existenzminimum gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Ab heute, 17. Juli, verkürzt sich die Dauer des Verfahrens. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist man nach drei Jahren schuldenfrei. Zuerst sollte dies nur für Unternehmen gelt