Steuerservice
Dr. Peter Bahl
E-Fahrrad
Rankweil Sofern Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ein firmeneigenes Fahrzeug für private Wegstrecken zu nutzen, muss dafür grundsätzlich ein Sachbezug als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden. Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 wurde aus Gründen der Ökologisierung eine Befreiung von diese