Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Erstattung ausländischer Vorsteuern
Rankweil Österreichische Unternehmer, die im Jahr 2020 Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können bis Ende Juni 2021 eine Rückerstattung der im Ausland (Drittland) angefallenen Vorsteuern beantragen. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäis