Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Neuberechnung derKammerumlage 1
Rankweil Mitglieder der Wirtschaftskammer müssen die sog. Kammerumlage 1 (KU 1) an das Finanzamt abführen, wenn die im Inland erzielten steuerbaren Nettoumsätze im Kalenderjahr den Betrag von 150.000 Euro übersteigen. Auch steuerfreie Umsätze (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen) werden in dies