Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
CHF-Kursverluste
Rankweil Im Jahr 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt. Ziel der Neuregelung war, dass nicht nur die laufenden Erträge aus der Überlassung von Kapital (Zinserträge, Dividenden) sondern auch die realisierten Wertsteigerungen (Kursgewinne) von Kapitalvermögen besteuert werden. Da