Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Steuertipps zum Jahresende
Rankweil GSVG Befreiung: Gewerbetreibende und Ärzte können sich rückwirkend für das Jahr 2017 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) befreien lassen, wenn ihr Jahresumsatz unter 30.000 Euro und ihre steuerpflichtigen Einkünfte unter 5108,40 Euro liegen. Der Antrag muss späteste