Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Tipps zum Jahresende
Rankweil Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer.
Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen (z. B. Forschungseinrichtungen, mildtätige Zwecke, Katastrophenschäden) sind steuerlich absetzbar. Die Spenden können in Höhe von max. zehn