Steuerservice Mag. Gerhard Fend
Mitarbeiterdarlehen
Rankweil Erhält ein Dienstnehmer vom Dienstgeber ein zinsverbilligtes oder unverzinsliches Darlehen (oder einen Gehaltsvorschuss), ist die daraus resultierende Zinsersparnis als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit als Sachbezug (als laufendes Entgelt) zu versteuern. Es gibt einen F