„Benachteiligend und damit unzulässig“
Wien. Im Zuge der Übernahme durch die BAWAG hat die Immo-Bank befristete Sparbücher gekündigt. Sie berief sich dabei auf eine Klausel, wonach die Bank das Recht habe, Sparbücher mit einmonatiger Frist ohne wichtigen Grund zu kündigen. Diese Klausel sei für befristete Sparbücher aber für den Kunden ü