„Geringfügigkeit als Falle“
Neos kritisieren die Geringfügigkeitsgrenze. Sie gehöre abgeschafft.
Wien. (VN-ebi) Wer geringfügig arbeitet, muss nicht sozialversichert werden. Das monatliche Einkommen von maximal 425,70 Euro wird dann ohne Abzüge ausbezahlt. Grund dafür ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze. Liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers darüber, muss er einen Teil seines Bruttogeha