Privatkonkurs ohne Mindestquote

Am Dienstag haben die Änderungen im Privat­insolvenzrecht den Ministerrat passiert.

Wien. (VN) Die Mindestquote von bisher zehn Prozent bei Privatinsolvenzen soll fallen. Das sogenannte Abschöpfungsverfahren soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung. Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten zuletzt die Gläu

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