Steuerservice
Beschäftigungsbonus

Mag. Gerhard Fend
Rankweil. Die Regierung hat im Ministerrat die Einführung eines sog. Beschäftigungsbonus beschlossen. Dabei sollen in den nächsten drei Jahren für jeden zusätzlich geschaffenen
Arbeitsplatz
50 Prozent der Lohnneben-
kosten erlassen werden. Die Förderung bezieht sich auf alle wesentlichen Lohnnebenkoste