Steuerservice
Wiederaufnahmeantrag

Dr. Peter Bahl
Rankweil. Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen. Ein Wiederaufnahmegrund ist das „Neuhervorkommen“ von Tatsachen oder Beweismitteln. Uneinigkeit bestand hinsichtlich der Frage, aus wessen Sicht da