Steuerservice

Sonderausgaben

Mag. Gerhard Fend

Mag. Gerhard Fend

Rankweil. Sonderausgaben sind im Einkommensteuergesetz angeführte Aufwendungen, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Sie können dennoch von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden und reduzieren dadurch die Einkommensteuerbelastung.

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