Steuerservice
Tipps zum Jahresende

Mag. Gerhard Fend
schwarzach. Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer in Kurzform:
Weihnachtsge-
schenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutschei