Mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf

Wien. Seit 1. September 2016 wird bei der regelmäßigen Fahrzeugüberprüfung nach §57a („Pickerl“) der aktuelle Kilometerstand und der Kilometerstand der letzten Überprüfung abgespeichert. Durch die periodische Aufzeichnung in den kommenden Jahren wird der Manipulation am Kilometerstand ein Riegel vor

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