Oberstes Gericht gibt BTV recht
Wien. (VN) Der Oberste Gerichtshof (OGH) befindet die Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr für zulässig. Der Verein für Konsumenteninformation hat die BTV im Auftrag der AK Vorarlberg geklagt. Die BTV verrechnete für Konsumkredite eine Gebühr von 2,5 Prozent bzw. einem Prozent der Kreditsumme