Steuerservice
Optionen in der Krankenversicherung

Mag. Gerhard Fend
schwarzach. In der gewerblichen Sozialversicherung wird bei der Krankenversicherung zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Wenn die „Sachleistungsgrenze“ in Höhe von 68.039,99 Euro überschritten
wird, besteht eine Geldleistungsberechti-
gung. Geldleistungsberechtigte werde