Steuerservice

Optionen in der Krankenversicherung

Mag. Gerhard Fend

Mag. Gerhard Fend

schwarzach. In der gewerblichen Sozialversicherung wird bei der Krankenversicherung zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Wenn die „Sachleistungsgrenze“ in Höhe von 68.039,99 Euro überschritten

wird, besteht eine Geldleistungsberechti-

gung. Geldleistungsberechtigte werde

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